Amerikanische Faulbrut (AFB)

Steckbrief

Bezeichnung: Amerikanische Faulbrut, bösartige Faulbrut
Zielorganismus: Brut
Erscheinungsbild: schleimiger Zellinhalt und / oder festsitzende Schorfe
betroffene Organe: gesamter Larvenkörper
Erreger: Paenibacillus larvae
Erregertyp: Bakterium
Nachweis: bakteriologisch und / oder molekulargenetisch
Bekämpfung: - Trennung von Brut / Futter und erwachsenen Bienen durch Kunstschwarm
- Abtöten (Ausnahme)
Meldepflicht: ja
Bekämpfungspflicht: ja


weitere Informationen

(Beruht auf der "Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Deutschland" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.)


Der Erreger der AFB, das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae, wurde Anfang des 20. Jahrhunderts erstmals in Amerika beschrieben (daher auch der Name), war jedoch schon immer in Europa verbreitet.
Manchmal wird die Amerkinische Faulbrut auch als bösartige Faulbrut bezeichnet.

Die Faulbrutsporen werden hauptsächlich über räubernde Bienen oder kontaminierte Waben und Biehnenwohnungen (Beuten) sowie über Honig und Futter verbreitet.

Der Erreger durchläuft im Bienenvolk folgenden Infektionszyklus:
- Sporen (Dauerform) gelangen z.B. über kontaminierten Honig oder kontaminierte Waben in gesunde Bienenvölker. Damit die Krankheit zum Ausbruch kommt, ist in der Regel eine relativ große Sporenmenge nötig.
- Die Sporen werden durch Körperkontakt und Futteraustausch im Bienenvolk verteilt.
- Der in Waben eingelagerte Honig wird mit Sporen kontaminiert
- Die Larven nehmen die Sporen mit dem Futter oral auf. Im Larvendarm keimen die Sporen aus und vermehren sich als Stäbchen (aktive Form). Wenige Stunden alte Larven können bereits von einer sehr geringen Anzahl Sporen infiziert werden. Grundsätzlich sind Bienen in der Lage, verdächtige oder infizierte Larven zu erkennen. Durch Putzverhalten werden diese aus der Bienewohnung entfernt, wodurch der Infektionsdruck verringert werden kann. Bleibt die Infektion unerkannt, verbleiben die infizierten Larven im Volk und in ihnen entstehen massenhaft neue Sporen. - Die Larve wird entweder vor oder nach der Verdeckelung der Brutzellen von den Faulbrutbakterien abgetötet. Stirbt die Brut vor der Verdeckelung, wird diese häufig von den Bienen entfernt. Stirbt die Brut erst nach der Verdeckelung, sackt der Zelldeckel ein, wird löchrig und verfärbt sich langsam dunkel. Die Streichholzprobe fällt in diesem Stadium positiv aus:
Nach Entfernen des Zelldeckels wird ein Streichholz in den hell- bis dunkelbraunen, zersetzten Zellinhalt getaucht. Beim Herausziehen des Streichholzes wird eine fadenziehende Masse unterschiedlicher Konsistenz sichtbar.
Hiermit besteht ein eindeutiger, anzeigepflichtiger Verdacht auf das Vorliegen der AFB.
Nach vollständiger Zersetzung der Larve durch die Bakterien bilden diese die widerstandsfähigen Sporen. Die eingetrocknete Masse wird als Faulbrutschorf bezeichnet, der fest in der Brutzelle haftet und Milliarden von Sporen enthält.


Hinweise auf AFB

- Lückiges Brutbild
- Brutzellen mit löchrigen, eingesunkenen Zelldeckeln
- abgestorbene Maden
- Brutzellen enthalten im inneren eine bräunliche fadenziehende Masse
- Zellen auf ehemaligen Brutwaben enthalten eingetrocknete, fest am der unteren Zellrinne haftende Brutrückstände (Schorfe)

Was ist zu tun?

- Unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Behörde (in unserem Fall beim Veterinäramt Kaiserslautern, Tel.: 0631 7105-450)
- Bienensachverständigen (BSV) verständigen (in unserem Fall Heinz Lahmers, Tel.: 06305 1753)
- keine Änderungen mehr an diesem Bienenstand
- kein Entfernen von Völkern oder Schwärmen, lebenden oder toten Bienen, von Bienenprodukten, Beuten, Waben oder benutzten Gerätschaften
  (sie könnten ja mit AFB-Sporen infiziert sein und dann woanders AFB auslösen)
  Ausnahme: mit Genehmigung der zuständigen Behörde zum Zwecke der Schleuderung und Sanierung unter Einhaltung bestimmter Auflagen
- von Bienen nicht bewohnte Beuten sowie Geräte und außerhalb der Stöcke befindliche Bienenprodukte (z. B. Honig, Futter, Waben) sind bienensicher zu verwahren


Wie geht es weiter?

Der BSV entnimmt im Auftrag der zuständigen Behörde eine AFB-Brutwabe, verpackt diese und schickt sie an eine amtliche Untersuchungsstelle (in unserem Fall an das Bieneninstitut Mayen). Dort wird im Labor versucht den Erreger nachzuweisen. Das Ergebnis der Untersuchung geht an den zuständigen Veterinär.
- Ist das Ergebnis negativ (also kein Nachweis des Erregers) entscheidet der Veterinär über die Aufhebung der Standsperre, der Imker kann nach Aufhebung der Sperre wieder uneingeschränkt Imkerei betreiben, der BSV berät den Imker über Vorbeugemaßnahmen (z.B. vorsorglich Kunstschwarmbildung).
- Ist das Ergebnis hingegen positiv, liegen klinische Symptome und Erregernachweis vor, stellt der Veterinär amtlich AFB fest.
Der Veterinär erklärt das Gebiet mit einem Radius von mindestens 1 km um den betroffenen Bienenstand zum Sperrgebiet.
Im Sperrgebiet haben alle Besitzer von Bienenständen die Anzahl und den Standort ihrer Bienenvölker unverzüglich beim Veterinäramt anzuzeigen. Die zuständige Behörde veranlaßt die Untersuchung auf AFB von allen dort vorhandenen Bienenvölkern und Bienenständen um das Ausmaß der Seuchengefahr in dem Gebiet schnellstmöglich erkennen zu können.
Weder dürfen Bienenvölker von ihrem Standort entfernt werden noch dürfen Bienenvölker in den Sperrbezirk verbracht werden.
Für die mit AFB betroffenen Bienenvölker ordnet der Veterinär heute meist eine Sanierung durch Kunstschwarm in desinfizierte Beuten an, ein Abtötung der Völker ist eher die Ausnahme.
Holzbeuten lassen sich schnell und einfach durch Abflammen desinfizieren, Kunststoffbeuten müssen mit kochender, verdünnter Natronlauge desinfiziert werden.
Die Waben werden, sofern eine Genehmigung vorliegt, vor Ort verbrannt oder als "Seuchenmaterial" in eine Müllverbrennungsanlage gebracht.
Ein Antrag auf Entschädigung muß innerhalb von 30 Tagen bei der Tierseuchenkasse eingereicht werden. Einen Anspruch auf Entschädigung hat natürlich nur, wer auch bei der Tierseuchenkasse angemeldet ist (wozu eigentlich jeder Imker nach dem Landestierseuchengesetz verpflichet ist).

Frühestens 2, spätestens 9 Monate nach der Sanierung oder Tötung der betroffenen Völker, werden die Völker am betroffenen Bienenstand erneut auf klinische Symptome untersucht und Futterkranzproben gezogen. Fällt die Untersuchung der Futterkranzprobe positiv aus oder wird keine Futterkranzprobe gezogen ist eine zweite Untersuchung auf klinische Symptome nach weiteren 2 (höchtens 9) Monaten notwendig.

Fällt die Futterkranzprobe negativ aus (also kein Nachweis des Erregers), bzw. werden bei der letzten Untersuchung keine klinischen Symptome festgestellt, hebt der Veterinär die Sperre des Bienenstandes und den Sperrbezirk auf.


Medikamentöse Behandlung

Eine Behandlung der amerikanischen Faulbrut mit Antibiotika und Sulfonamiden ist in der Europäischen Union nicht erlaubt.
Sie ist auch nicht sinnvoll, da nur die aktive Form, nicht aber die Sporen abgetötet werden und die Krankheit schon nach kurzer Zeit wieder ausbricht. Die Völker müssten erneut behandelt werden.
Durch die Behandlung mit Medikamenten steigt auch die Gefahr der Rückstände in den Bienenprodukten, vor allem im Honig.


Anmerkung

Kein Imker ist davor gefeit, daß eines seiner Völker an AFB erkrankt. Es kann jeden erwischen. In der Mehrzahl aller Fälle bringen die Bienen durch Räuberei infizierten Futters die AFB-Sporen ins eigene Volk.
Der Versuch, AFB zu verschweigen und die eigenen Völker auf eigene Faust zu sanieren, ist auch recht sinnfrei, weil die Quelle der Infektion ja nicht mit beseitigt wird und somit eine Reinfektion recht wahrscheinlich ist, davon abgesehen, daß die Erkrankung bzw. allein schon der Verdacht meldepflichtig ist und ein Verstoß dagegen mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden kann.
Nur gemeinsam, alle Imker in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, läßt sich diese Seuche in den Griff bekommen.
Dazu wäre es auch wichtig, daß alle Imker und Bienenstände beim Veterinäramt gemeldet sind, denn nur so können im AFB-Fall potentielle Infektionsquellen erkannt werden.
Schätzungen zufolge sind etwa 50% aller Bienenvölker nicht beim Veterinäramt gemeldet, eigentlich völlig unverständlich, denn ein einfacher Anruf genügt und man erhält völlig kostenlos eine Halternummer.




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